hier setzt ein Pflegebedürftiger meist einen Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder) ein und beauftragt diesen mit der Vertretung bei bestimmten Angelegenheiten, wie Förderansuchen, Durchsetzung von Ansprüchen aus der Sozialversicherung, Einwilligung in geringfügig medizinische Behandlungen, u.v.m.
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