wird vom Gericht bestimmt, wenn eine Person durch eine Behinderung oder Krankheit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vertretungsbefugnis, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.
FAQ Pflege
Eine Seite der Firma
Leben in Würde – Betreuung zu Hause
Unsere Anschrift
- Leben in Würde
- Zwerggasse 8
- Tel: +43 (0) 316 26 24 62
- Email: office@lebeninwuerde.at