(im Sinne des Gesetzgebers): sind Eltern, volljährige Kinder, die/der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin/Ehegatte, die/der seit min- destens drei Jahren im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährtin/-gefährte (Quelle: help.gv.at).
FAQ Pflege
Eine Seite der Firma
Leben in Würde – Betreuung zu Hause
Unsere Anschrift
- Leben in Würde
- Zwerggasse 8
- Tel: +43 (0) 316 26 24 62
- Email: office@lebeninwuerde.at