dient der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen. Dem Arbeitnehmer stehen dabei folgende Varianten offen: Herabsetzung, Änderung oder Freistellung von der Arbeitszeit. Die Dauer ist mit 3–6 Monaten fest- gelegt, es besteht Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld.